Der Kläger verlangt von der Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses nach §
Nach Schluß der mündlichen Verhandlung hat die Beklagte in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz das Gutachten beanstandet, und zwar unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten, das eine andere Wohnung betrifft. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben.
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