OLG Saarbrücken vom 25.11.1987
5 U 17/87
Normen:
BGB §§ 536, 548 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)366b-c
WuM 1989, 133

OLG Saarbrücken - 25.11.1987 (5 U 17/87) - DRsp Nr. 1992/10078

OLG Saarbrücken, vom 25.11.1987 - Aktenzeichen 5 U 17/87

DRsp Nr. 1992/10078

b-c. Beweislastverteilung bei Schäden der Mietsache; (c) Beweislast des Vermieters (Verpächters) von Gewerberäumen dafür, daß die Verschlechterung der Mietsache durch pflichtwidriges Verhalten des Mieters verursacht wurde, jedenfalls dann, wenn die Schäden nach ihrem objektiven Erscheinungsbild ihren Ursprung sowohl in einem vertragswidrigen als auch im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache haben können.

Normenkette:

BGB §§ 536, 548 ;

»... Tritt eine Verschlechterung der Pachtsache während der Pachtzeit ein, so können sich daraus Schadensersatzansprüche des Verpächters aus dem Gesichtspunkt der positiven