I. Im vorliegenden Rechtsstreit hat der Senat auf die Vorlage des Landgerichts bereits einen Rechtsentscheid dahin erlassen, daß unter dem Begriff »laufende Aufwendungen« des Vermieters im Sinne von §
Mit der Vorlage vom 2. 11. 1988 hat das Landgericht nun folgende Fragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1. Welcher Stichtag ist für die unter dem Begriff »laufende Aufwendungen« des Vermieters im Sinne von §
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