OLG Stuttgart - Urteil vom 24.11.1971
1 U 36/71
Fundstellen:
ZMR 1973, 144
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, vom 04.02.1971 - Vorinstanzaktenzeichen II O 526/70

OLG Stuttgart - Urteil vom 24.11.1971 (1 U 36/71) - DRsp Nr. 2001/14160

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.1971 - Aktenzeichen 1 U 36/71

DRsp Nr. 2001/14160

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Ersatzpflicht der Beklagten - der ... - für beamtenrechtliche Versorgungsleistungen, die der Kläger - das ... - für Rechnung der ... an die Witwe eines durch eine Gasexplosion ums Leben gekommenen Mieters der Beklagten zu erbringen hat.

Die Beklagte vermietete Anfang 1959 eine der beiden Wohnungen in ihren Wohnhaus ... in ... an die 1897 geborenen Rentnereheleute ... und .... Zu der Wohnung gehörte ein 4,2 qm großer fensterloser, unbeleuchtbarer Keller, der vom Erdgeschoss her durch eine Falltür zu erreichen war. Am 12.07.1967 wollte der Mieter ... den Keller mit einer brennenden Kerze in der Hand betreten, um Nahrungsmittel zu holen. Als er die Falltür öffnete, kam es zu einer Gasexplosion, weil die vom städtischen Versorgungsnetz durch den Keller zu den Wohnungen führende Gasleitung undicht geworden war und sich infolgedessen im Keller ein explosibles Gas-Luftgemisch gebildet hatte. ... erlitt durch die Explosion schwere Verbrennungen, an deren Folgen er am 27.07.1967 starb.

Seitdem gewährt der Kläger für Rechnung der ... der Witwe des Verstorbenen gemäß § 29 Abs. 1 Ges. zu Art. 131 GG i.V.m. §§ 121-123 BBG Hinterbliebenenversorgung; bis 31.07.1970 hat er 12.679,41 DM Witwengeld und 1.217,64 DM Sterbegeld gezahlt. Im selben Zeitraum hat die Witwe von der ... 9.087,50 DM Witwenrente bezogen.