Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer Begleitperson eines anderen Wohnungseigentümers in einer Versammlung
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 08.11.1996 - Aktenzeichen 11 Wx 121/95
DRsp Nr. 1998/2848
Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer Begleitperson eines anderen Wohnungseigentümers in einer Versammlung
»Bei fehlender Regelung in der Teilungserklärung besteht die Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer Begleitperson eines anderen Wohnungseigentümers in einer Versammlung - unabhängig von der aktuellen oder geplanten Funktion der Begleitperson - nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (im Anschluß an BGHZ 121, 236 = DRsp I (152) 186 a-b).«