OLG Brandenburg - Urteil vom 12.12.2017
6 U 187/12
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 25.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 15/12

Pflicht des Vermieters zur kostenpflichtigen Übernahme von auf dem vermieteten Grundstück durch den Mieter errichteten Büroräumen

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2017 - Aktenzeichen 6 U 187/12

DRsp Nr. 2018/2176

Pflicht des Vermieters zur kostenpflichtigen Übernahme von auf dem vermieteten Grundstück durch den Mieter errichteten Büroräumen

Dem Mieter eines Grundstücks steht ein Anspruch auf Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils zu, den der Vermieter infolge Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der Nutzungsdauer eines vom Mieter errichteten Gebäudes aufgrund der durch die bauliche Investition verwirklichten Wertsteigerung des Grundstücks erlangt hat, zu. Das gilt jedenfalls dann, wenn ursprünglich die Errichtung eines Gebäudes in Containerbauweise geplant war, der Mieter jedoch abweichend hiervon ein massives Gebäude mit einer erheblich längeren Nutzungsdauer errichtet hat.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.10.2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 2 O 15/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 790.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.