Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 16. September 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
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