Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 15.10.2018, Az. Bi
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Streitwert der Berufung: bis 19.000 €
I.
Der Kläger verlangt nach Abgabe einer Widerrufserklärung von der Beklagten die Rückabwicklung seines Leasingvertrages über einen PKW.
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