AG Berlin-Schöneberg vom 19.12.1990
5 C 527/90
Normen:
BGB § 536 a.F.;
Fundstellen:
MM 1991, 101

Rechte des Mieters bei Mängel des Spielplatzes

AG Berlin-Schöneberg, vom 19.12.1990 - Aktenzeichen 5 C 527/90

DRsp Nr. 2009/7718

Rechte des Mieters bei Mängel des Spielplatzes

Ein Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Sand des Kinderspielplatzes bei Verschmutzung ausgewechselt und dass auch eine beseitigte Kinderschaukel wieder errichtet wird.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.;
Fundstellen
MM 1991, 101