LG Berlin vom 27.11.2006
62 S 173/06
Normen:
BGB § 545; BGB § 554 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
MM 2007, 111

Rechte des Mieters bei Verunreinigung der Wohnung durch Modernisierungsarbeiten; Anforderungen an die Form eines Fortsetzungswiderspruchs

LG Berlin, vom 27.11.2006 - Aktenzeichen 62 S 173/06

DRsp Nr. 2009/7370

Rechte des Mieters bei Verunreinigung der Wohnung durch Modernisierungsarbeiten; Anforderungen an die Form eines Fortsetzungswiderspruchs

1. Ist die Wohnung durch Modernisierungsarbeiten verunreinigt worden, so hat der Mieter für die Reinigung einen Aufwendungsersatzanspruch, der bei einer 33 qm großen Wohnung maximal 75 EUR beträgt. 2. Der Fortsetzung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB kann auch durch fristlose Kündigung widersprochen werden.

Normenkette:

BGB § 545; BGB § 554 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen
MM 2007, 111