AG Dortmund vom 23.12.2008
425 C 5300/07
Normen:
BGB § 536a Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2009, 36

Rechte des Mieters bei Wassereinbruch über das Flachdach bei einem Jahrhundertorkan

AG Dortmund, vom 23.12.2008 - Aktenzeichen 425 C 5300/07

DRsp Nr. 2009/7790

Rechte des Mieters bei Wassereinbruch über das Flachdach bei einem Jahrhundertorkan

Funktioniert die eigentlich ausreichend dimensionierte Entwässerung eines Flachdachs wegen der Ansammlung von Blättern und anderem Schmutz nicht mehr ausreichend und kommt es hierdurch zum Aufstauen von Wasser, so ist der Vermieter dem Mieter einer Wohnung zum Ersatz derjenigen Schäden verpflichtet, die dadurch entstehen, dass Wasser in die Wohnung eindringt. Dies gilt auch im Falle eines "Jahrhundertregens" jedenfalls dann, wenn die Entwässerung ausreichend dimensioniert war.

Normenkette:

BGB § 536a Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2009, 36