KG - Urteil vom 11.01.2021
8 U 32/19
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536a Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 01.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 373/18

Rechte des Mieters von Geschäftsräumen bei Ausfall der HeizungVoraussetzungen der Geltendmachung von Vermögenseinbußen des Alleingesellschafters einer GmbH als deren Schaden

KG, Urteil vom 11.01.2021 - Aktenzeichen 8 U 32/19

DRsp Nr. 2021/6856

Rechte des Mieters von Geschäftsräumen bei Ausfall der Heizung Voraussetzungen der Geltendmachung von Vermögenseinbußen des Alleingesellschafters einer GmbH als deren Schaden

Der Ausfall von Zahlungen einer Gesellschaft an ihren Alleingesellschafter begründet keinen Schaden des Alleingesellschafters.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. Februar 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin - 3 O 373/18 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil des Landgerichts und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536a Abs. 1;

Gründe:

Die Berufung der Klägerin richtet sich gegen das am xxxxxxxxxxxxxxx verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.

Die Klägerin trägt zur Begründung der Berufung vor: