OLG Stuttgart - Urteil vom 10.02.2021
102 U 2/20 Baul
Normen:
BGB § 591; BGB § 591a; BGB § 591b; BGB § 812; LLG BW § 27a;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 24.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 50 O 8/17

Rechtsfolgen der Umwandlung von Grünland in Ackerland hinsichtlich der Bewertung im Rahmen eines UmlegungsverfahrensAnspruch des Pächters auf Übertragung des Ackerstatus

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2021 - Aktenzeichen 102 U 2/20 Baul

DRsp Nr. 2021/8007

Rechtsfolgen der Umwandlung von Grünland in Ackerland hinsichtlich der Bewertung im Rahmen eines Umlegungsverfahrens Anspruch des Pächters auf Übertragung des Ackerstatus

1. Ein öffentlich-rechtlicher Ackerstatus, der dadurch entstanden ist, dass der Pächter während der Pachtzeit Grünland in Ackerland umgebrochen und sodann als Ackerland genutzt hat, steht jedenfalls dann nach Beendigung des Pachtverhältnisses dem Verpächter zu, wenn der Pächter bei Begründung des Ackerstatus keine eigenen Flächen in Dauergrünland umgewandelt hatte.2. Der Pächter kann unter diesen Umständen vom Verpächter die Übertragung des Ackerstatus bzw. die Verpflichtung gegenüber der Landwirtschaftsbehörde zur Umwandlung von Ackerflächen des Verpächters in Dauergrünland nicht verlangen, weil der auf einer Änderung öffentlich-rechtlicher Vorschriften beruhende Ackerstatus als Mehrwert der Pachtflächen grundsätzlich dem Verpächter zugewiesen ist.3. In derartigen Fällen ist ohne besondere zusätzliche Anhaltspunkte für eine ergänzende Vertragsauslegung in Bezug auf den Ackerstatus kein Raum.

Tenor

1.

Die Berufung der Beteiligten Ziffer 2 und 3 gegen das Urteil des LG Stuttgart vom 24.4.2020 (Az. 50 O 8/17) wird zurückgewiesen.

2.

Die Beteiligten Ziffer 2 und 3 tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. 4.