Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock unter Abweisung der Klage im Übrigen und Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und die Beklagten verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 100.412,69 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf
- 25.802,79 € seit dem 21.03.2006
- weitere 6.325,79 € seit dem 23.05.2006
- weitere 9.542,00 € für die Zeit vom 23.05.2006 bis 31.12.2007
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