BFH - Urteil vom 19.12.2001
X R 41/99
Normen:
EStG § 10 e Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1286

Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung

BFH, Urteil vom 19.12.2001 - Aktenzeichen X R 41/99

DRsp Nr. 2002/10413

Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung

Die wechselseitige und rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW zur Geltendmachung von WK-Überschüssen hat die Folge, dass die Stpfl. weder für die eigenen noch für die angemietete Wohnung die Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG in Anspruch nehmen können.

Normenkette:

EStG § 10 e Abs. 1 ;

Gründe: