Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. Oktober 2008 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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