I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Zu der Wohnung der Antragsgegner, einem Ehepaar, gehört eine Dachterrasse. Auf dieser erstellten sie eine Pergola. Sie versahen sie mit einem Dach. Außerdem befestigten sie an den offenen Seiten eine Zeltplane und eine Seitenwand aus Kunststoff. Ferner brachten sie am Dachterrassengeländer eine Bretterwand und am Umfassungsgeländer Rohrmatten an.
Mit Schreiben vom 15.4.1983 beanstandete das zuständige Bauaufsichtsamt, dass die Bedachung einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfe. Außerdem wurden die Antragsgegner aufgefordert, die Bretterwand zu entfernen.
Am 27.6.1983 beschlossen die Wohnungseigentümer:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|