Änderung des Verteilungsschlüssels in Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung
SchlHOLG, Beschluß vom 14.03.1995 - Aktenzeichen 2 W 32/95
DRsp Nr. 1996/30049
Änderung des Verteilungsschlüssels in Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung
»Keine Änderung des Verteilungsschlüssels in Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung durch davon abweichende befristete, nicht angefochtene Mehrheitsbeschlüsse über Lasten und Kosten, wenn Änderungsbewußtsein und Änderungswille aller Wohnungseigentümer für die Zukunft nicht feststehen.«