I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Mitglieder der im Rubrum angegebenen Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 3 ist deren Verwalterin.
In einer Wohnungseigentümerversammlung vom 16.12.1998, bei der 6.686/10.000stel Miteigentumsanteile vertreten waren, ist einstimmig zu TOP 4 folgender Beschluss gefaßt worden:
"Vorfälligkeitsbeschluss
Es wird der einstimmige Beschluss gefaßt, dass, wenn ein Wohnungseigentümer mit zwei monatlichen Hausgeldzahlungen gemäß beschlossenem Wirtschaftsplan in Rückstand gerät, der Verwalter den gesamten Wohnlastbetrag gemäß laufendem Wirtschaftsplan im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer mit einer Zahlungsfrist von 15 Tagen fällig stellen kann."
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