OLG Köln - Beschluß vom 16.01.2004
16 Wx 185/03
Normen:
WEG § 16 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 19.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 99/02
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 29/02

WEG-Verfahren: Anspruch auf Hausgeld aus dem Wirtschaftsplan, falls zwischenzeitlich die Jahresabrechnung vorliegt

OLG Köln, Beschluß vom 16.01.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 185/03

DRsp Nr. 2004/2388

WEG -Verfahren: Anspruch auf Hausgeld aus dem Wirtschaftsplan, falls zwischenzeitlich die Jahresabrechnung vorliegt

Der Anspruch auf rückständige Hausgeldzahlungen aus dem Wirtschaftsplan erlischt nicht, wenn nachträglich die Jahresabrechnung vorliegt. Er wird nur der Höhe nach nunmehr begrenzt durch das, was nach der Jahresabrechnung geschuldet ist. Die Jahresabrechnung begründet nur insoweit eine neue originäre Verbindlichkeit, als sie über die Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan hinausgeht.

Normenkette:

WEG § 16 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet.