I.
Die Beteiligte zu 1 ist Eigentümerin der Wohnungen 1b, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 12 und 14/15 der Anlage Duisburg. Durch Beschluss zu TOP 1 der Eigentümerversammlung vom 12. Dezember 1997 wurde die Beteiligte zu 2 für ein Jahr zur Verwalterin bestellt.
Die Eigentümerversammlung vom 30. April 1997 beschloss zu TOP 5 u.a. Folgendes:
"Der vorgelegte Wirtschaftsplan wird ... beschlossen. Die sich daraus ergebenden Wohngeldzahlungs- sowie sonstige Zahlungsverpflichtungen bleiben bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan gültig.
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