I. Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; die weitere Beteiligte ist Verwalterin. Die Antragstellerin zu 1 errichtete das Haus, in dem ihr noch mehrere Wohnungen gehören, als Bauträgerin; auch dem Geschäftsführer ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin gehören noch Wohnungen in der Anlage.
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