OLG München - Endurteil vom 29.11.2018
32 U 1497/18
Normen:
BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2019, 161
ZMR 2019, 235
Vorinstanzen:
LG München I, vom 26.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 12918/17

Rückabwicklung eines Leasingverhältnisses über einen Pkw nach Diebstahl des Fahrzeugs

OLG München, Endurteil vom 29.11.2018 - Aktenzeichen 32 U 1497/18

DRsp Nr. 2019/463

Rückabwicklung eines Leasingverhältnisses über einen Pkw nach Diebstahl des Fahrzeugs

Im Rahmen der Rückabwicklung eines Leasingvertrages über einen Pkw nach Diebstahl des Fahrzeugs steht dem Leasingnehmer kein Anspruch auf Übererlös aus der Abrechnung mit der Fahrzeugversicherung zu (Anschl. an BGH - VIII ZR 278/05 - 31.10.2007).

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.04.2018, Az.: 23 O 12918/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

(1)

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.552,27 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit 09.05.2017 zu bezahlen.

(2)

Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von 566,50 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5% Punkten p.a. über dem Basiszinsatz nach § 247 BGB hieraus seit 28.09.2017 zu bezahlen.

(3)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die weitergehende Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.04.2018, Az.: 23 O 12918/17, zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.