Die Klägerin war Inhaberin eines Imbisslokals, das sie in gemieteten Räumen betrieb. Mit auf den 25. August 1997 datierten, von den Parteien am 29. August 1997 unterzeichneten Vertrag veräußerte sie den Geschäftsbetrieb einschließlich Inventar und Warenvorräte zum Preis von 80.000,00 DM an den Beklagten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. In § 5 des Vertrags (nachfolgend Kaufvertrag - KV -) wurde Folgendes vereinbart:
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