Die Revision gegen den Beschluss des 32. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. März 2019 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung einer Minderung der Miete um 10 %, weil ihr das Mietobjekt nicht im vertraglich geschuldeten Umfang übergeben worden sei.
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