OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2003
10 U 33/03
Normen:
BGB § 276 § 535 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 660

Schadensersatzverpflichtung des Vermieters bei Veranlassung des Mieters zur Kündigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen 10 U 33/03

DRsp Nr. 2004/14903

Schadensersatzverpflichtung des Vermieters bei Veranlassung des Mieters zur Kündigung

»1. Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters gegen den Mieter kommt in Betracht, wenn er diesen durch eine Vertragsverletzung veranlasst hat, das bestehende Mietverhältnis zu kündigen. 2. Der zu ersetzende Schaden umfasst auch die Kosten für die Beschaffung von Ersatzräumen. Liegt deren Miete höher als die zuvor geschuldete Miete, haftet der Vermieter auf Ausgleich der Differenz. 3. Die Schadensersatzverpflichtung des Vermieters setzt in Fällen der vorstehend gekennzeichneten Art allerdings selbst dann ein Verschulden voraus, wenn der gesetzliche Kündigungstatbestand ein derartiges Verschulden nicht erfordert.«

Normenkette:

BGB § 276 § 535 ;
Fundstellen
NJW-RR 2004, 660