AG Schwelm - Urteil vom 14.11.1990
27 C 32/90
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
WuM 1991, 86
Vorinstanzen:
AG,

Schneeräumungspflicht für Mieter des Erdgeschosses

AG Schwelm, Urteil vom 14.11.1990 - Aktenzeichen 27 C 32/90

DRsp Nr. 2001/7531

Schneeräumungspflicht für Mieter des Erdgeschosses

Die formularmäßige Überbürdung der Schneeräumungspflicht auf die Mieter der Erdgeschoßwohnungen eines größeren Mietobjekts (24 Wohnungen) ist unwirksam, wenn sie eine überraschende Klausel darstellt, weil nach weiteren Regelungen des Mietvertrages hiervon zunächst nicht auszugehen war und wenn sie von ihrem Umfang her unangemessen ist (hier: Reinigung einer 150 m langen Zuwegung).

Normenkette:

BGB § 535 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Mitglied der Beklagten, Mitglieds-Nummer .... Er ist einer von zwei Erdgeschossmietern in dem 24 Mietparteien umfassenden Wohnhaus der Beklagten in der ..., ..., zu einem monatlichen Mietzins von 385,40 DM. Die Wohnung ist öffentlich gefördert. Der Kläger ist zusammen mit dem anderen Erdgeschossmieter aufgrund des Mietvertrages, auf den inhaltlich Bezug genommen wird, verpflichtet, die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchzuführen. Weitere Mieter sind zu dem Winterdienst nicht verpflichtet.