LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2018
1 Sa 223/18
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; TV UmBw § 11;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3577/17

Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst auf die Zusage einer übertariflichen, da voraussetzungslosen Härtefallregelung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2018 - Aktenzeichen 1 Sa 223/18

DRsp Nr. 2019/2115

Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst auf die Zusage einer übertariflichen, da voraussetzungslosen Härtefallregelung

Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes darf grundsätzlich nur auf eine korrekte Anwendung der aktuell geltenden rechtlichen Regelungen vertrauen. Für die Annahme einer von den tariflichen Voraussetzungen unabhängigen, mithin übertariflichen Zusage des Abschlusses einer Härtefallregelung müssen daher besondere Anhaltspunkte vorliegen.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09. Mai 2018, Az.: 12 Ca 3577/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; TV UmBw § 11;

Tatbestand

Die Klägerin verfolgt mit ihrer Berufung ihr erstinstanzliches Begehren weiter, entsprechend § 11 des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung eines Bruttomonatsgehalt von mindestens 2.404,73 € freigestellt zu werden, hilfsweise ihr ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

1. 2.