OLG Naumburg - Beschluss vom 14.03.2005
9 Wx 5/04
Normen:
WEG § 3 ;
Fundstellen:
NotBZ 2005, 221
Vorinstanzen:
LG Halle (Saale) - 2 T 78/03 - 02.03.2004,

Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2005 - Aktenzeichen 9 Wx 5/04

DRsp Nr. 2005/20526

Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern

Die Bildung von Sondereigentum an einzelnen Hotelzimmern ist rechtlich möglich.

Normenkette:

WEG § 3 ;

Gründe:

1. Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes wird auf den angefochtenen Beschluss des Landgerichts Halle vom 02.03.2004 (Bl. 123 - 131, VI) Bezug genommen.

2. Die Beteiligten haben das Wohnungseigentumsverfahren im weiteren Beschwerdeverfahren in der Hauptsache teilweise übereinstimmend für erledigt erklärt (Bl. 56/57/92/103/108/109, VII), und zwar - dem Tenor des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 13.02.2003 folgend - hinsichtlich der Anträge zu 2 b) (Kündigung des jetzigen Betreibervertrags), 2 c) (Beschluss Räumungsklage) und 2 d) (Abschluss und Begründung eines neuen Pachtvertrags).