Das Rechtsmittel ist zulässig (§§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 WEG, 27, 29, 22
Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts, das auf zulässige Erstbeschwerde entschieden hat, beruht nicht auf einer Verletzung des Gesetzes (§§ 43 Abs. 1 WEG, 27
Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht zu der Auffassung ge-langt, daß es insoweit, als die Antragstellerin eine Ver-pflichtung des Antragsgegners zur Zahlung von 17.465,83 DM beansprucht, an einer Entscheidung gehindert ist, weil eine entsprechende Alleinhaftung des Antragsgegners für den Was-serschaden der Antragstellerin vom 2.6.1992 bereits rechts-kräftig verneint ist.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|