I. Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus zwei aneinandergebauten Häusern mit Flachdach besteht. Über dem 7. Stockwerk des einen Hauses befindet sich ein weiteres, flächenmäßig kleineres 8. Stockwerk mit drei Wohnungen. Zu diesen Wohnungen gehören Dachterrassen, unter denen Wohnungen des 7. Stockwerks liegen. Die Antragsteller sind Eigentümer einer der Wohnungen im 8. Stock.
Die weitere Beteiligte ist seit 1.1.1993 Verwalterin der Wohnanlage.
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