Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1 und 2 tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens
der weiteren Beschwerde.
Wert: 20.000,- Euro
I.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind die Mitglieder der eingangs näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft, die der Beteiligte zu 4 verwaltet.
Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus zwei Wohnhäusern und einer Tiefgarage. Die Wohnhäuser enthalten insgesamt 21 Wohnungen, die Tiefgarage 18 Garagen.
Verfahrensgegenstand ist die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung aus dem Jahr 2006, wonach einzelnen Wohnungseigentümern Kosten für die Erneuerung von Fenstern bzw. die Sanierung von Balkonen erstattet werden und hierfür eine Sonderumlage erhoben werden soll.
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