AG Schöneberg - Urteil vom 20.12.2000
6 C 206/00
Normen:
BGB § 535 § 536 ; MHG § 4 ; II. BV Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)784c
NJW-RR 2001, 1379
NZM 2001, 808

Umlagefähigkeit von Kosten der (Ersatz-)Beschaffung eines Schneeräumgerätes

AG Schöneberg, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 6 C 206/00

DRsp Nr. 2003/16927

Umlagefähigkeit von Kosten der (Ersatz-)Beschaffung eines Schneeräumgerätes

Die Kosten für Schnee- und Eisbeseitigung sind Betriebskosten im Sinne von Nr. 10 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung. Dazu gehören auch die Kosten für den Einsatz größerer maschineller Arbeitshilfen wie motorgetriebener Reinigungsgeräte. Umlagefähig sind insoweit nicht nur die Kosten der erstmaligen Anschaffung sowie der Wartung und Reparatur, sondern auch die Kosten der Ersatzbeschaffung solcher Geräte.

Normenkette:

BGB § 535 § 536 ; MHG § 4 ; II. BV Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 ;

Hinweise:

Im Streitfall ging es um Kosten für eine neu angeschaffte Schneekehrmaschine in Höhe von 3.200 DM, nachdem die alte Maschine nicht mehr funktionsfähig war und Ersatzteile nicht mehr beschafft werden konnten. Nach Ansicht des AG können diese Kosten auf die Mieter schon deshalb umgelegt werden, weil dies für sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise (auf längere Sicht) günstiger sei, als wenn der Schnee durch den Hauswart manuell beseitigt oder ein Fremdunternehmen beauftragt würde.

Zur Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten) für vermieteten Wohnraum nach der Mietrechtsreform vgl. die Beiträge von Vors.RiLG Dr. Hans Langenberg, Hamburg, NZM 2001, 783, sowie von RiOLG Dr. Michael J. Schmid, München, ZMR 2001, 761.

Fundstellen