Die sofortige weitere Beschwerde der Antragssteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.05.2008 - 29 T 219/07 - wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.
Der Geschäftswert beträgt für die Rechtsbeschwerde 7.829,04 €.
I.
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