I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage; die Antragstellerin zu 3 ist zugleich die Verwalterin. Der Antragsgegner ist seit 19.2.1996 als Eigentümer des Teileigentums Nr. 1 im Grundbuch eingetragen. In der Teilungserklärung vom 12.12.1988 wird dieses Teileigentum beschrieben als Miteigentumsanteil,
...verbunden mit dem Sondereigentum an allen Räumen im Erdgeschoß des Hauptgebäudes, bestehend aus Gastwirtschaft und Nebenräumen, sowie den drei Kellerräumen.
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