Das Zwischenurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Oktober 2008 wird geändert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 10. September 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
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