LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 14023/98
AG München,
Vereinigung mehrerer Wohnungseigentumsrechte
BayObLG, Beschluß vom 24.11.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 152/98
DRsp Nr. 1999/2237
Vereinigung mehrerer Wohnungseigentumsrechte
»Ein Wohnungseigentümer kann zwei ihm zustehende Wohnungseigentumsrechte (Miteigentumsanteile und im Sondereigentum stehende Räume) zu einem neuen Wohnungseigentum vereinigen. Die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer ist dazu nicht erforderlich; auch braucht die durch die Vereinigung entstehende Wohnung nicht insgesamt in sich abgeschlossen zu sein.«