OLG München - Beschluss vom 14.12.2005
34 Wx 100/05
Normen:
WEG § 14 § 15 Abs. 3 § 47 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 215

Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche ihrer Mitglieder - Absehen von Anordnung zur Auslagenerstattung im Streit um Anbringung einer Parabolantenne

OLG München, Beschluss vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 34 Wx 100/05

DRsp Nr. 2006/321

Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche ihrer Mitglieder - Absehen von Anordnung zur Auslagenerstattung im Streit um Anbringung einer Parabolantenne

»1. Zur Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche ihrer Mitglieder (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05).2. Sieht das Landgericht in einem Streit um die Beseitigung einer Parabolantenne nach Hauptsacheerledigung davon ab, eine Auslagenerstattung anzuordnen, kann das Rechtsbeschwerdegericht diese Entscheidung nur auf Ermessensfehler überprüfen.3. Absehen von der Anordnung einer Auslagenerstattung im Streit um die Berechtigung zum Anbringen einer Parabolantenne.«

Normenkette:

WEG § 14 § 15 Abs. 3 § 47 ;

Sachverhalt:

Die Antragstellerin ist eine größere Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Antragsgegner gehört in der Wohnanlage der Antragstellerin das Sondereigentum an der im 9. Obergeschoß gelegenen Wohnung Nr. 65, die an ein Ehepaar vermietet ist. Die Ehefrau ist türkischstämmig. Auf dem Balkon der Wohnung hatten die Mieter eine Parabolantenne angebracht. In der Anlage besteht Kabelanschluss. Über eine kostenpflichtige digitale Set-Top-Box können gegen monatliche Anschlussgebühren weitere türkischsprachige Programme empfangen werden.