Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27.06.2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.125,02 € festgesetzt.
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