Am 2. März 1984 brannte in B.-K. eine Lagerhalle der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens ab. Die Klägerin als ihr Feuerversicherer zahlte an die Versicherungsnehmerin wegen des Brandschadens 70.980 DM. Zudem wandte sie 3.611,63 DM für die Erstattung eines Gutachtens auf. Mieterin der Lagerhalle war die Streithelferin des Beklagten, die die Halle als Werkstatt benutzte.
Die Klägerin hat wegen der von ihr erbrachten Versicherungsleistungen und Aufwendungen den Beklagten aus übergegangenem Recht (§
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