Der Kläger erhebt als Konkursverwalter der Firma S. GmbH (Firma S.) Schadensersatzansprüche nach dem Einsturz der Giebelwand einer Lagerhalle, die die Beklagte im Jahre 1982 von der späteren Gemeinschuldnerin gemietet hatte.
Eigentümerin des Geländes, auf dem die Lagerhalle steht, ist die Firma K. AG. Von dieser hatte es die Firma S. gemietet (oder gepachtet). Zum 1. Juli 1982 vermietete die Firma S. die Lagerhalle an die Beklagte. Es wurde vereinbart, daß das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit galt und von beiden Seiten mit vierteljährlicher Frist zum 30. Juni eines Jahres kündbar war. Die Beklagte lagerte in der Halle Getreide.
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