Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines Wohnungseigentümers
BGH, vom 06.06.1991 - Aktenzeichen VII ZR 372/89
DRsp Nr. 1992/620
Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines Wohnungseigentümers
»Wirken sich Mängel am Gemeinschaftseigentum auf das Sondereigentum aus (hier: Trittschallschutz), kann der davon betroffene und zur selbständigen Durchsetzung befugte Wohnungseigentümer den gemäß § 635BGB zu ersetzenden Schaden nach den für die Beseitigung dieser Mängel erforderlichen Kosten berechnen, selbst wenn die Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer verjährt sind (im Anschluß an Senatsurteil, DRsp. I (138) 479 c-d = NJW 1985, 1551).Das von einem Wohnungseigentümer selbständig durchgeführte Beweissicherungsverfahren unterbricht die Verjährung seiner Gewährleistungsansprüche ohne Rücksicht darauf, ob sie gemeinschaftlich verfolgt werden müssen (im Anschluß an Senatsurteil, WM 1979, 1364).«