OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.12.2011
1 U 2/11 - 1
Normen:
GasGVV § 2 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 8;
Fundstellen:
MietRB 2012, 143
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 08.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen O 55/10

Vertragspartner eines Gasversorgungsvertrages mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit nur einem Hausanschluss

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2011 - Aktenzeichen 1 U 2/11 - 1

DRsp Nr. 2012/5725

Vertragspartner eines Gasversorgungsvertrages mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit nur einem Hausanschluss

Verfügt ein Anwesen im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur über einen Hausanschluss und steht fest, dass hierüber Gas entnommen wurde, kommt der Versorgungsvertrag in der Regel mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Dezember 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 KFH O 55/10, wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist, ebenso wie das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 8. Dezember 2010, 7 KFH O 55/10, vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GasGVV § 2 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 8;

Gründe:

I. Die Klägerin begehrt die Zahlung restlichen Entgelts aus Energieversorgungsleistungen.

Die Beklagte ist zu 704/1000 Miteigentümerin des Anwesens. Sie war ursprünglich Alleineigentümerin und teilte das Grundstück nach § 8 WEG in Miteigentumsanteile auf, was am 14. Juni 2005 im Grundbuch eingetragen wurde. Der restliche 296/1000 Miteigentumsanteil steht im Eigentum von Herrn.

Die Klägerin belieferte das Anwesen mit Strom und Gas. Am 2. Februar 2007 kündigte die Beklagte den auf sie alleine laufenden Versorgungsvertrag.