AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 15.11.1999 - Aktenzeichen 643 C 508/99
DRsp Nr. 2003/16865
Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung
Macht der Vermieter die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung von Bedingungen abhängig, auf die er keinen Anspruch hat, so gilt die Erlaubnis als verweigert mit der Folge, dass dem Mieter das Sonderkündigungsrecht zusteht.