AG Hamburg-Harburg - Urteil vom 15.11.1999
643 C 508/99
Normen:
BGB § 549 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)709b
WuM 2000, 188

Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 15.11.1999 - Aktenzeichen 643 C 508/99

DRsp Nr. 2003/16865

Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

Macht der Vermieter die Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung von Bedingungen abhängig, auf die er keinen Anspruch hat, so gilt die Erlaubnis als verweigert mit der Folge, dass dem Mieter das Sonderkündigungsrecht zusteht.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(133)709b
WuM 2000, 188