Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Diese wurde vor etwa 20 Jahren errichtet und besteht aus einem viergeschossigen Wohngebäude in Terrassenbauweise mit einer Dachterrasse. Die Wohnung des Antragstellers liegt im 3. Obergeschoß.
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