Tatbestand:
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG) hat.
1. Die Klägerin ist Eigentümerin eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses in München Schwabing.