BFH - Urteil vom 04.12.2018
IX R 14/18
Normen:
BGB § 133;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 262
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 19.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3860/16

Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen und hierauf beruhender Zinszahlungen unter nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 04.12.2018 - Aktenzeichen IX R 14/18

DRsp Nr. 2019/2547

Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen und hierauf beruhender Zinszahlungen unter nahen Angehörigen

1. NV: Die Auslegung von Willenserklärungen ist objektiv willkürlich, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist. 2. NV: Die Auslegung eines Vertrags darf nicht widersprüchlich sein; sie darf sich auch nicht auf widersprüchliche Annahmen stützen. Beruht das Urteil auf zwei Annahmen, die sich gegenseitig ausschließen, ist es insgesamt nicht mehr nachvollziehbar.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. Dezember 2017 11 K 3860/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

BGB § 133;

Gründe

I.