OLG München - Beschluss vom 15.06.2020
34 Wx 144/20
Normen:
WEG § 3; WEG § 8;
Fundstellen:
FGPrax 2020, 205
MDR 2020, 915
MietRB 2020, 307
Vorinstanzen:
AG München, vom 17.03.2020

Voraussetzungen der Verbindung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück mit Sondereigentum

OLG München, Beschluss vom 15.06.2020 - Aktenzeichen 34 Wx 144/20

DRsp Nr. 2020/8886

Voraussetzungen der Verbindung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück mit Sondereigentum

Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nicht im Wege eines Teilungsvertrags nach § 3 WEG zerlegt und mit Sondereigentum verbunden werden, wenn die dadurch neu gebildeten Einheiten sämtlich in der Hand des ursprünglichen Miteigentümers verbleiben sollen; hierfür bedarf es zusätzlich einer Teilungserklärung nach § 8 WEG.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten hin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. März 2020 aufgehoben.

Normenkette:

WEG § 3; WEG § 8;

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind mit Anteilen von 50/100, 30/100, 8/100 bzw. 12/100 als Miteigentümer von Grundbesitz, auf dem sich ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen befindet, im Grundbuch eingetragen, für die Beteiligten zu 5 und 6 sind Nießbrauche sowie für den Beteiligten zu 6 zudem eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen.