OLG Hamm - Beschluss vom 21.10.2008
I-15 Wx 140/08
Normen:
WEG § 15; BGB § 892;
Fundstellen:
DNotZ 2009, 383
FGPrax 2009, 57
MietRB 2009, 138
OLGReport-Hamm 2009, 130
Vorinstanzen:
LG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 77/08
AG Bochum, Grundbuch von Wiemelhausen Blatt,

Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines Sondernutzungsrechts

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2008 - Aktenzeichen I-15 Wx 140/08

DRsp Nr. 2009/2700

Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines Sondernutzungsrechts

1. Sondernutzungsrechte können durch Zuweisungserklärung des teilenden Alleineigentümers nur dann wirksam begründet werden, wenn zuvor die negative Komponente des Sondernutzungsrechts durch Bezugnahme auf eine dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechende Regelung der Teilungserklärung und Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums bestimmt worden ist. 2. An die Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch kann sich bei Veräußerung des Wohnungseigentums ein gutgläubiger Erwerb anknüpfen.

Tenor:

Der Beschluss des Landgerichts vom 07.04.2008 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

WEG § 15; BGB § 892;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage X-Straße 23 b in C2.

1.