Zuständig ist das Amtsgericht Potsdam.
I.
Die Klägerin hat mit der beim Landgericht Potsdam erhobenen Klage den Beklagten - zunächst - auf einen Ausgleich von Kosten des im hälftigen Miteigentum der Parteien stehenden Hausgrundstücks S... 42 in K... in Höhe von 5.864,46 € nebst Zinsen und weiteren Nebenforderungen in Anspruch genommen. Der Beklagte hat sich gegen die Klage verteidigt und eine Widerklage erhoben, durch die er die Verurteilung der Klägerin zur Abgabe von Erklärungen zur Aufteilung des Hausgrundstücks in Wohnungseigentum verfolgt. Die Klägerin hat daraufhin die Klage erweitert auf die Verurteilung des Beklagten zur Herbeiführung der Rückauflassung seines hälftigen Miteigentumsanteils und der Löschung einer auf dem Hausgrundstück lastenden Grundschuld sowie die Herausgabe des vom Beklagten genutzten Grundstücksteils.
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